Hessen Regionalliga. Wir stehen gut (Stand 02.05.22).
Wir stehen auf Platz 2 und unsere Batter stehen Hessenweit auch super da. Zurück Weiter
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Der DAFKS KONTAKT Fulda ist seit langem auch in der Asyl- und Flüchtlingsarbeit tätig. Wie Winfried Jäger – Präsident des DAFKS – mitteilte, können aus der Ukraine geflüchtete Menschen kostenfrei am Trainingsbetrieb teilnehmen, auch ohne, dass eine Vereinsmitgliedschaft eingegangen werden muss. „Wir bieten viele unterschiedliche Sportarten an, Der DAFKS hat aber auch spezielle Angebote im Gesundheitssport, die für Menschen auch aus der Ukraine von Interesse sein könnten. Relativ neu sind hier die Angebote „Mutter-Kind Turnen mit Kindern ab 3 Jahren und Yoga für Anfänger“, so Jäger. Nachdem die ersten beiden Kurse nun beendet sind, startet der Verein Anfang Juni die nächsten Trainingseinheiten. In unseren unterschiedlichen Sportabteilungen haben wir bereits Menschen mit Fluchthintergrund. Im Bedarfsfall hilft der DAFKS aber auch durch die Bereitstellung von Sportkleidung, um die Teilnahme am Training zu ermöglichen. „Über ein prominentes Beispiel können wir natürlich auch berichten“, so Winfried Jäger. Der Hintergrund ist eine Mutter, die mit zwei Kindern aus der Ukraine geflüchtet sind, der Vater ist Trainer der ukrainischen Jugendnationalmannschaft und noch dort im Land. Der DAFKS hat nun dafür gesorgt, dass der Junge Trainingskleidung und Sportschuhe bekommen hat, um am Basketballtraining des Vereins teilnehmen zu können. Zur Umsetzung der Projekte ist der Verein immer auf der Suche nach weiteren Unterstützern und Übungsleiter*innen. Interessenten für die Teilnahme an den Angeboten melden sich bitte bei der Geschäftsstelle. Die Kontaktdaten sind auf der Homepage des Vereins www.DAFKS.de hinterlegt.
Der Bürgermeister der Stadt Fulda Dag Wehner überzeugte sich vor Ort von Circket im Allgemeinen und speziell von dem DAFKS Fulda Knightriders. Viele Einzelgespräche wurden geführt. „Cricket ist in Fulda und Osthessen noch eine Randsportart, Cricket ist für viele von unseren Spielern ein Stück Heimat. Im Vordergrund steht aber bei allem sportlichen Ehrgeiz die sportliche Betätigung in einer Mannschaft, die von tagesaktuellen Themen ablenkt und das Wir-Gefühl fördert – viele unserer Spieler kommen aus Afghanistan und Pakistan – wir freuen uns, dass wir hier einen Teil unseres Könnens zeigen konnten – und Ziele haben wir natürlich auch, wir wollen in der kommenden Saison in der Regionalliga antreten – unser mittelfristiges Ziel ist aber die Bundesliga und wir sind im Begriff ein Jugend- und Damenteam aufzubauen“, so Winfried Jäger – Präsident des DAFKS. Überreicht wurde neben den Pokalen für die besten Teams und Spieler auch ein Pokal „toller Veranstalter“ an Winfried Jäger. Die Siegerehrung wurde vom Präsidenten des Hessischen Cricketverbandes Dr. Ansar Hayat vorgenommen. 2019 und 2020 konnten wir uns mit unserem Team DAFKS Fulda Knightriders gespielt und, wir haben uns auch gut behaupten können. Im Jahr 2021 haben wir uns als Ziel gesetzt, die Saison genauso gut umzusetzen. Unsere Heimspiele finden in diesem Jahr auf unserem Cricketfeld statt. Das Cricketfeld befindet sich auf der „DAFKS Sportanlage Haimbacherstrasse“ im Stadtteil Fulda-Münsterfeld. (an der Karte zeigen)
Unsere Basketballteams DAFKS Fulda Thunderhorse männlich unter 18 und weiblich unter 18 stehen in der Bezirksliga auf Platz 1. Hier sind die Tabellen vom 08.02.2022. Bild-Quelle: Deutscher Basketball Bund
Cricket in Fulda ist nicht mehr unbekannt. Heute waren sechs Frauen Cricket Teams aus unterschiedlichen Regionen in Deutschland um den Titel des WWL-Champions 2021/2022 in Fulda angetreten. Wie Winfried Jäger – Vizepräsident des Hessischen Cricketverbandes (HCV) – während der Siegerehrung betonte, war das eine tolle Werbung für den Frauen-Cricketsport in Deutschland, der Leistungsstandard war schon sehr gut. Er bedankte sich bei den Teilnehmern und beim dem Organisationsteam des Deutschen Cricket Bundes Sharanya (Sharu) Sadarangani und Carley Lannert. Ein Dank ging auch an den Ligaleiter des HCV Jibin John und das Schiedsrichterteam. Sieger wurde das Frauenteam des Ostdeutschen Cricketverbandes (ODCB) mit vielen Spielerinnen aus Berlin. Zweiter Sieger das Team des Baden Württembergischer Cricket Verbandes und dritter das Team des Norddeutschen Cricketverbandes. Der DAFKS KONTAKT Fulda, der für Cricket in Fulda zuständig zeichnet, will aktuell auch ein Damenteam aufstellen. Um Damen-Cricket entsprechend präsentieren zu können, war das Finale der Frauen-Softball-Cricket Hallenliga eine gute Aktion. Der Finaltag, auch bekannt als WinterWunderLiga (WWL), wurde am 29. Januar in Fulda durchgeführt. In den Regionalrunde waren bereits vorher in 6 Regionen und mehreren Städten (München, Hamburg, Köln, Frankfurt, Gelsenkirchen, Berlin, Heidelberg, Stuttgart) 18 Mannschaften angetreten, um die besten 6 Teams zu ermitteln, die heute in Fulda angetreten waren. Den Stellenwert von Cricket mittlerweile im Bereich Fulda belegt wurde auch durch den Besuch des Sportkreisvorsitzenden Fulda-Hünfeld – Harald Piaskowski untermauert. Natürlich wurden die aktuellen Coronaregeln mit 2G+ exakt umgesetzt. Interessenten für die in Fulda relativ neue, tolle Sportart für die Teams Jugend, Frauen- oder Herrencricket wenden sich bitte an den DAFKS. Auskünfte werden gerne telefonisch unter 0151-18348401 oder per Email: DAFKS@gmx.de erteilt. Weitere Infos gibt es auch auf der Homepage www.DAFKS.de Bild-Quelle: osthessen-zeitung.de Tolle Werbung für den Frauen-Cricketsport Tolle Werbung für den Frauen-Cricketsport Tolle Werbung für den Frauen-Cricketsport Tolle Werbung für den Frauen-Cricketsport Tolle Werbung für den Frauen-Cricketsport
Liebe Mitglieder, Freunde und Gönner, sofern uns Corona nicht wieder einen Strich durch die Rechnung macht, veranstalten wir wieder unser diesjähriges Thanksgiving-Dinner. Voraussichtlich findet es am 26. November 2022 statt – also bitte schonmal den Termin vormerken Winfried Jäger – Präsident
Hallo zusammen, die Landesregierung – etwas überraschend – die Corona-Auflagen erneut angepasst. Die neuen Regelungen führen zu einer stärkeren Unterscheidung zwischen Sport im Freien und Sport in Innenräumen, was sich auch auf Gruppengrößen auswirken kann. Zudem wurden Erweiterungen auf 2G bzw. 2G Plus im Rahmen wieder eingeführter regionaler Schutzmaßnahmen vorgenommen, wenn in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz über 350 steigt (landesweit aktuell: 247, Stand 14. Dezember). Schließlich wurden Anpassungen im Bereich der Zuschauerbegrenzungen vorgenommen. Die aktualisierte Verordnung tritt heute, am 16. Dezember 2021, in Kraft. Sie tritt aktuell mit Ablauf des 13. Januar 2022 außer Kraft. Nachstehend die aktuellen Vorgaben Viele Grüße DAFKS KONTAKT Fulda Winfried Jäger Ab Donnerstag, 16. Dezember, gilt die neue Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) des Landes Hessen. Sie hält neue Verschärfungen bereit, die bis zum 13. Januar gelten und auch den Sport betreffen. Lesen Sie hierzu auch die entsprechenden Auslegungshinweise. Die wichtigsten Fragen zu den seit dem 16. Dezember geltenden Regelungen haben wir in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport nachfolgend beantwortet. (Stand: 16. Dezember 2021) Welche Regeln gelten ab dem 16. Dezember 2021 für den Freizeit- und Amateursport in Hessen? Der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist vollumfänglich erlaubt. Auch der Betrieb der Vereins- und Versammlungsstätten ist möglich. Die Regelungen führen jedoch zu einer stärkeren Unterscheidung zwischen Sport im Freien und Sport in gedeckten Anlagen und wirken sich ggf. auf die jeweiligen Gruppengrößen aus. Zugleich werden in § 27 der Corona-Schutzverordnung regionale Schutzmaßnahmen eingeführt, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz über 350 steigt. Die aktuelle Verordnung tritt am 16. Dezember 2021 in Kraft. Sie tritt aktuell mit Ablauf des 13. Januar 2022 außer Kraft. In Sportstätten ist die Sportausübung grundsätzlich zulässig, wenn ein sportartspezifisches Hygienekonzept nach § 5 der Verordnung vorliegt. Bei der Sportausübung muss keine Maske getragen werden. Zuschauer sind beim Trainings- und Wettkampfbetrieb zulässig, wenn sichergestellt wird, dass diese den allgemeinen Vorgaben für Veranstaltungen (§ 16) nachkommen können (siehe dazu auch Frage zu Sportveranstaltungen). 2G-Regelung für gedeckte Sportstätten In gedeckten Sportstätten (Innenbereiche von Sportanlagen bzw. Hallen, auch Reithallen) dürfen nur Personen anwesend sein, die geimpft oder genesen sind (Geimpfte und Genesene mit Negativnachweis nach § 3 Absatz 1, Satz 1, Nummer 1 oder 2. Corona-Schutzverordnung), ausgenommen Kinder unter 18 und aus medizinischen Gründen nicht impfbare Personen. ACHTUNG: In Landkreisen oder kreisfreien Städten, in denen die Inzidenz über 350 liegt, gelten besondere Regeln. Dort gilt auch in ungedeckten Sportstätten die 2G-Regel (mit Ausnahme von Kindern unter 18), in gedeckten Sportstätten ist der Zutritt nur mit 2G und einem Test zulässig. Dabei gilt für den Einlass zu gedeckten Sportstätten, Einrichtungen und Sport-Veranstaltungen auch: Eine sogenannte Booster-Impfung oder Auffrischungsimpfung befreit den Bürger von dem verpflichtenden zusätzlichen Testnachweis, sollten Zugangsregeln nach dem Modell 2G-Plus gelten. 3G-Regelung für Beschäftigte Für die Beschäftigten in Sportstätten – unabhängig ob angestellt, selbstständig oder ehrenamtlich gilt der Negativnachweis der (auch ehrenamtlich) Beschäftigten nach den Arbeitsschutzregelungen des Bundes (geimpft, genesen oder beim Betreten des Betriebes getestet). Zu dieser Gruppe zählen etwa Trainer, Schiedsrichter und ähnliche Personen. Einschränkungen für Ungeimpfte beim Sporttreiben im öffentlichen Raum Im öffentlichen Raum, also außerhalb von Sportstätten, ergeben sich für Ungeimpfte Einschränkungen als Folge der allgemeinen Verhaltensbeschränkungen. Sporttreibende, die nicht geimpft oder genesen sind, sind im öffentlichen Raum zu besonderer Rücksichtsname angehalten. Zudem unterliegen diese Personen weiteren Kontaktbeschränkungen: Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushaltes sowie mit maximal zwei Personen eines weiteren Haushaltes gestattet; Dies ist beim Sporttreiben im öffentlichen Raum unbedingt zu beachten, etwa bei Wanderungen, Nordic Walking, Läufen, Radtouren oder Rudern. Für geimpfte oder genesene Personen, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen gelten diese Einschränkungen nicht.
„Digitaler Wandel bietet Vereinen Erleichterung bei ihrer Arbeit“ Digitalministerin Sinemus überreicht Förderbescheid aus Programm „Ehrenamt digitalisiert!“ über 5.545 Euro an den DAFKS KONTAKT Fulda Fulda. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, die Arbeit in Vereinen und Verbänden mittels digitaler Hilfsmittel besser und einfacher zu organisieren. Um den digitalen Wandel in ehrenamtlichen Organisationen zu unterstützen, gibt es seit vergangenem Jahr das Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“. Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus hat heute einen Förderbescheid über 5.545 Euro an den Deutsch-Amerikanischen Freundschafts-, Kultur- & Sportverein KONTAKT Fulda e.V. (DAFKS KONTAKT Fulda) überreicht. „Sie machen sich für gesellschaftlichen Zusammenhalt und internationale Verständigung stark. Das ist in der heutigen Zeit keine Selbstverständlichkeit“, sagte die Ministerin bei der Übergabe. „Damit sie weiterhin mit viel Herzblut ihre ehrenamtlichen Aufgaben wahrnehmen können, wollen wir als Land Hessen dabei unterstützen, angenehmere Rahmenbedingungen zu schaffen. Der digitale Wandel bietet hier einige Möglichkeiten.“ Der Verein, der sich für die Verständigung und Förderung zwischen Jugendlichen und Erwachsenen auf internationaler Ebene, besonders zwischen Deutschen und Amerikanern einsetzt, will mit dem Fördergeld neben der Digitalisierung der Mitgliederverwaltung und Archivierung von Vereinsunterlagen auch seine Sitzungen und Mitgliederversammlungen künftig auch digital abhalten können. Winfried Jäger – Präsident des DAFKS gab unter anderem folgendes Statement: „Wir freuen uns über die Förderung und die Übergabe hier in unserem Vereinshaus. Mit der neuen Software und der technischen Ausstattung, die wir nun anschaffen können, werden wir die ehrenamtliche Arbeit im Verein erheblich vereinfachen können und schaffen damit mehr Raum für das Vereinsleben. Natürlich wird nach der Fertigstellung des Projektes „DAFKS Digital“ auch die Kommunikation zwischen den einzelnen Abteilungen vereinfacht und das nicht nur im Bereich Fulda, sondern weltweit. Die Mittel sind zweckgebunden und wir haben schon eine genaue Vorstellung, wie wir das Projekt umsetzen. Ich bedanke mich herzlich für die Hilfe“. „Ich habe großen Respekt vor diesem Engagement und hoffe, dass unsere Förderung hier gute Unterstützung leisten kann“, sagte Digitalministerin Sinemus. Sie wies zudem auf die Bedeutung der Förderung der Digitalisierung des Ehrenamts hin. „Wir brauchen die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, um es auch in Zukunft lebendig und bereichernd für alle zu erhalten. Ein starkes Ehrenamt ist der Kitt in unserer Gesellschaft.“ Insgesamt zeige das erneut hohe Interesse am Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“, welch großen Bedarf es in der hessischen Vereinslandschaft gebe, den digitalen Wandel anzugehen. Im vergangenen Jahr sind 109 Organisationen mit einer Gesamtsumme von rund 1 Million Euro gefördert worden. In diesem Jahr erhalten rund 160 gemeinnützige Institutionen Beträge zwischen 5.000 und 15.000 Euro, mehr als 450 Anträge wurden eingereicht. Insgesamt steht ein Budget von rund 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Mit dem Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“, das 2020 initiiert wurde, können gemeinnützige Institutionen, deren hessische Dachverbände sowie gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts Unterstützung für Digitalisierungsvorhaben beantragen. Der Schwerpunkt sollte auf der internen Verwaltung oder Struktur der Organisation liegen, wie beispielsweise der Mitgliederverwaltung oder digitalen Besprechungen sowie der Gewinnung neuer Mitglieder. Darüber hinaus können Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen wie zum Beispiel zum Umgang mit den neuen Technologien oder zur Einführung neuer Abläufe und Prozesse gefördert werden. Besonders erwünscht sind ganzheitliche und nachhaltige Konzepte. Der Eigenanteil des Vereins liegt bei mindestens zehn Prozent der Fördersumme.